Wir verteidigen, vertreten und beraten im Strafrecht.

Lösungs­orientiert. Diskret.
Wissen­schaftlich fundiert.

Kernkompetenzen

Kernkompetenzen

Wir verteidigen, vertreten und beraten Einzelpersonen sowie Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Stadien eines Strafverfahrens und behördlichen Verfahrens sowie präventiv zur Vermeidung sanktionsrechtlicher Risiken. 

Unsere Kernkompetenz ist sowohl das wirtschaftsbezogene Kernstrafrecht und Nebenstrafrecht als auch das Steuerstrafrecht. Wir verteidigen, vertreten und beraten insbesondere in Fällen von Betrug, Untreue, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Korruption, Insolvenzdelikten, Geldwäsche, Umweltdelikten, Straftaten im Gesundheitswesen und Vermögensabschöpfung sowie im Außenwirtschaftsstrafrecht, Bankstrafrecht, Kapitalmarktstrafrecht, Kartellstrafrecht und Kartellordnungswidrigkeitenrecht, Arbeitsstrafrecht und Wettbewerbsstrafrecht. Daneben übernehmen wir in Einzelfällen auch Mandate aus dem allgemeinen Strafrecht.

Als Herausgeber und Autoren zahlreicher Publikationen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht mit einer hervorragenden Vernetzung in die nationale und internationale Strafrechtswissenschaft können wir eine wissenschaftlich fundierte Bearbeitung auch hochkomplexer Mandate anbieten.

Unsere Tätigkeiten im Detail

Individualverteidigung

Zu unserem Tätigkeitsschwerpunkt zählt die Verteidigung von Einzelpersonen, insbesondere Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und leitenden Angestellten, in einem Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Wir setzen uns für die Interessen unserer Mandanten in allen Stadien des Verfahrens ein – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zu einem etwaigen Rechtsmittelverfahren.

Vertretung von Unternehmen

Wir vertreten Unternehmen, gegen die ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt wird, die von einem gegen Dritte geführten Strafverfahren betroffen sind – zum Beispiel, weil das Unternehmen durchsucht wird oder eine Vermögensabschöpfung droht – oder die durch Straftaten geschädigt wurden.

Strafrechtliche Präventivberatung

Zur Vermeidung einer Sanktionierung von Organen und Mitarbeitern eines Unternehmens oder des Unternehmens selbst bewerten wir unternehmerische Maßnahmen im Hinblick auf die damit verbundenen Sanktionsrisiken.

Erstattung von Strafanzeigen

Aufgrund der sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht bestehenden Komplexität wirtschafts- und steuerstrafrechtlicher Sachverhalte hängt der Erfolg einer Anzeige auch maßgeblich davon ab, wie der Sachverhalt und die rechtliche Argumentation für die Staatsanwaltschaften aufbereitet und präsentiert wird. Auf dieser Grundlage bereiten wir Strafanzeigen der Mandanten vor und reichen diese bei den Staatsanwaltschaften ein.

Rechtsgutachten

Durch Veröffentlichungen zu aktuellen Themen beteiligen wir uns am strafrechtswissenschaftlichen Diskurs. Diese wissenschaftliche Expertise stellen wir für die Begutachtung komplexer Rechtsfragen zur Verfügung.

Begleitung von Zeugen

Wir stehen Zeugen bei Befragungen in einem Strafverfahren, im Rahmen einer unternehmensinternen Untersuchung oder in Untersuchungsausschüssen als Zeugenbeistand zur Seite.

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